Kinderarzt Christian Lechner rettete Baby das Leben – Fügen

Am Neujahrstag fiel – wie berichtet – ein zehn Monate alter Säugling in das Babybecken des Hallenbades in Fügen im Zillertal und trieb regungslos im Wasser. Kinderarzt Christian Lechner war zufällig vor Ort und rettete dem kleinen Mädchen das Leben. Mit der „Krone“ spricht er über die dramatischen Szenen und gibt zugleich wertvolle Tipps, wie man sich in derartigen Situationen am besten verhalten soll.

Es sind Szenen, die jedem Elternteil durch Mark und Bein gehen! Das eigene Kind fällt in einem unbeobachteten Moment ins Wasser, droht zu ertrinken, kann sich nicht selbst retten. So geschehen am Neujahrstag gegen 15.40 Uhr in der Erlebnistherme in Fügen, die vor allem bei Familien beliebt ist. „Ein unbekannter Badegast entdeckte das Mädchen und barg es“, berichtete die Polizei und gab auch preis, dass ein „zufällig anwesender Arzt das Baby erfolgreich reanimierte“.
Dabei handelt es sich um Kinderarzt Christian Lechner (36), der an der Kinderklinik Innsbruck tätig ist. „Ich war mit meiner Familie privat im Hallenbad. Wir lagen bzw. saßen direkt beim Babybecken. Plötzlich war mehr oder weniger in unserem Sichtfeld ein Tumult zu sehen“, schildert er im Gespräch mit der „Krone“. „Und kurz darauf sah ich, dass eine Person einen Säugling aus dem Becken herauszog. Es war leider bereits blau am ganzen Körper und hat sich nicht bewegt.“ Die Person habe das Mädchen sofort zur Bademeisterkabine gebracht, die sich in unmittelbarer Nähe zum Babybecken befindet.
„Ich bin natürlich sofort hin. Die Bademeisterin hatte es auf dem Arm und wollte so versuchen, das Wasser aus dem kleinen Körper zu bekommen. Aber bei einem bewusstlosen Kind funktioniert das nicht“, weiß der 36-Jährige. Er habe die Bademeisterin gebeten, den Säugling auf den Boden zu legen. „Ich habe dann sofort mit der Reanimation begonnen und habe die empfohlenen fünf Erstbeatmungen durchgeführt.“

Bereits nach zwei Zyklen der anschließenden Herzdruckmassage habe sich das Baby bewegt und zumindest wieder leicht geatmet. „Mit steigendem Puls wurde die Atmung besser und dann hat sie plötzlich geschrien, was in solchen Situationen immer ein gutes Zeichen ist“, schildert Lechner. Es sei „sehr glücklich“ gewesen, dass der zehn Monate alte Säugling „so schnell wieder zurückgekommen ist“.

Der Kinderarzt habe das Mädchen in den Arm genommen, die Körperfarbe habe sich gebessert und die Muskelspannung sei Schritt für Schritt wieder normal geworden. „Mit einem lauten Schrei kam dann eine Fontäne aus dem Baby heraus – das war eine Mischung aus Wasser und Erbrochenem“, erinnert sich der Tiroler, „die Schreie wurde immer mehr, weil die Kleine mitbekommen hat, dass sie von einem Fremden gehalten wird und dass rundherum viele Personen standen.“

Lechner ist überzeugt: „Das war Glück im Unglück. Es haben einige Personen vor Ort zusammengeholfen. Eine Frau etwa telefonierte durchgehend mit den Rettungskräften und hielt diese auf dem Laufenden. Als das Mädchen geschrien hat, waren alle sehr erleichtert.“ Daraufhin wurde es mit dem Hubschrauber in die Kinderklinik Innsbruck geflogen. Dort kam es in gutem Zustand auf eine Normalstation, auf die Intensivstation musste es zum Glück nicht.

Derartige Badeunfälle mit Babys bzw. Kleinkindern „passieren leider immer wieder“, bestätigt der Kinderarzt, „dass diese mit einer Reanimation enden, kommt erfreulicherweise nicht allzu oft vor“. Derart dramatische Szenen passieren viel schneller als man denkt: „Das kann jedem passieren. Man muss sich selbst immer wieder bewusst machen, wie gefährlich es sein kann, sich mit Säuglingen und Kleinkindern am bzw. im Wasser aufzuhalten“, betont der Kinderarzt.

Er appelliert: „In Frei- oder Hallenbädern sowie an Seen müssen Eltern oder andere Begleitpersonen durchgehend ein Auge auf die Kleinen haben und sich selbst nicht mit Lesen oder dem Handy ablenken. Und auch wenn die Säuglinge oder Kleinkinder Schwimmflügel tragen, muss man sie trotzdem kontinuierlich beobachten. Denn diese schützen nicht vor dem Ertrinken.“

Wie soll man sich laut Lechner in solchen Situationen am besten verhalten? „Sieht man eine treibende Person im Wasser, gilt zuerst, diese herauszuholen – und zwar unter Einhaltung des Selbstschutzes. Danach sollte man sofort den Bademeister informieren und einen Notruf absetzen, also sprich die Rettung anrufen. Wer sich dazu in der Lage sieht, die empfohlenen Maßnahmen durchzuführen, soll das auf jeden Fall tun. Bei einem Kreislaufstillstand gilt es, sofort mit den Wiederbelebungsmaßnahmen zu beginnen. Das bedeutet im Ertrinkungsfall: Fünf Erstbeatmungen, dann 15 Mal auf den Brustkorb drücken und zweimal beatmen. Bei einem Erwachsenen hingegen gilt: 30 Mal auf den Brustkorb drücken und zweimal beatmen“, erläutert der Kinderarzt.

Sehe man sich nicht imstande, diese Maßnahmen durchzuführen, sollte man unterstützend wirken und dem Rettungsteam nicht im Weg stehen. „Es wäre natürlich wünschenswert, wenn jeder einzelne die Basismaßnahmen beherrschen würde“, sagt der 36-Jährige.

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