Osterwochenende: Polizei appelliert an Fahrzeuglenker – Geschwindigkeit/Abstand/Alkohol

1. Reise-, Ausflugs- und Individualverkehr:
Am bevorstehenden Osterwochenende ist auf den meisten Tiroler Durchzugsstraßen, aber auch auf den Straßen in die Wintersportgebiete mit erhöhtem Verkehrsaufkommen und damit auch mit temporären Behinderungen zu rechnen.

Betroffen sind vor allem die
– Inntal- und Brennerautobahn
– Fernpass- und Reschenstraße
– Zillertal- und Achenseestraße sowie die
– Loferer Straße zwischen Wörgl und St. Johann und die
– Eibergstraße zwischen Söll und Kufstein

Auf Grund der sehr guten Schneelage in allen Regionen ist zu erwarten, dass es auf den Zufahrtsstrecken zu den Schigebieten im Zillertal, im Bereich Kitzbühel, ins Ötztal, Pitztal und Paznaun speziell am Wochenende zu Verkehrsüberlastungen und Stauungen kommen wird.

Aufgrund von Lkw-Fahrverboten am Karfreitag (Richtung Deutschland und Italien) und Karsamstag (nur Richtung Italien) muss damit gerechnet werden, dass es im Früh- und Vormittagsverkehr am Dienstag nach Ostern zu deutlich erhöhtem Schwerverkehr auf der Inntal- und Brennerautobahn kommen wird.

Um die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten wird auf der A 12 in Kufstein-Nord, Fahrtrichtung Innsbruck, am Dienstag den 03.04.2018 ab 05:00 Uhr ein sogenannter „Check Point“ eingerichtet, an welchem der LKW-Verkehr in Fahrtrichtung Innsbruck verlangsamt bzw erforderlichenfalls zum Stillstand gebracht wird. An diesem „Check Point“ werden vorerst pro Stunde ca. 250/300 LKW passieren dürfen, um so unter Berücksichtigung des Zulaufverkehrs aus den Seitentälern und unter Berücksichtigung des Pendlerstromes die Flüssigkeit des Verkehrs auf der A 12 und A 13 gewährleisten zu können. Je nach Situation wird die Dosierung verstärkt oder gelockert bzw aufgehoben. (§ 44b StVO 1960). Lkw-Lenker werden ersucht, die Sicherheits-abstände (50 m) einzuhalten und im Pendlerverkehr mögen etwas längere Anfahrtszeiten in Richtung Innsbruck einkalkuliert werden

Über aktuelle Behinderungen wird die Tiroler Polizei laufend informieren.

2. Überwachungsmaßnahmen durch die Verkehrspolizei:
Bei entsprechend schöner Witterung werden die Lenker von einspurigen Fahrzeugen (Motorräder, Mopeds und Fahrräder) ihre ersten Ausflugsfahrten unternehmen.
Da einspurige Kfz besonders häufig in Unfälle verwickelt sind (schwere Unfallfolgen!), wird die Polizei dieser Gruppe erhöhtes Augenmerk widmen. Hauptunfallursache Nr. 1 ist die nicht angepasste Geschwindigkeit.

In der Osterwoche, im Besonderen von Karfreitag den 30.03.2018 bis Ostermontag den 02.04.2018, wird es seitens der Tiroler Polizei zu einer intensiven Überwachung des Individual-, Ausflugs- und Reiseverkehrs kommen.

– Ziel der Überwachung ist es, durch präventive und repressive Maßnahmen das Unfallgeschehen möglichst gering zu halten.

Der Einsatz der Polizei konzentriert sich vor allem auf sensible Strecken und Zeiten, zu denen sich erfahrungsgemäß besonders viele Verkehrsunfälle ereignen (zwischen 13.00 und 19.00 Uhr bzw zur Nachtzeit). Berücksichtigt werden dabei vorzugsweise die Hauptunfallursachen:
– Geschwindigkeit
– Sicherheitsabstand
– Alkohol

Die Streifen der Landesverkehrsabteilung, der Bezirkspolizeikommanden, des Stadtpolizei-kommandos und der Polizeiinspektionen werden alle zur Verfügung stehenden technischen Einsatzmittel wie Radar, Laser, Abstandsmess- und Lärmmessgeräte sowie Zivilstreifenfahrzeuge zum Einsatz bringen.

Appell der Tiroler Verkehrspolizei:
„Damit jeder Verkehrsteilnehmer sicher und gesund sein Reise- oder Ausflugsziel erreicht, ist ein rücksichtsvolles und verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr unverzichtbar.

– Beachten Sie geltende Geschwindigkeitslimits und fahren Sie nie über Ihre Verhältnisse.
– Halten Sie einen entsprechenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein.
– Beachten Sie auch den Grundsatz, auf den Konsum von Alkohol möglichst zu verzichten, wenn Sie noch ein Fahrzeug lenken müssen.

Eine Missachtung der bestehenden Vorschriften führt nicht nur zu hohen Geldstrafen, unter Umständen zu Führerscheinentzug und Begleitmaßnahmen, sondern im Falle eines Verkehrsunfalles vielfach auch zu großem Leid bei den Betroffenen.“

Text: LPD Tirol