Brauchtumsfeuer: Land Tirol und Bezirkshauptmannschaften informieren

Für die bevorstehenden Brauchtumsfeuer informieren das Land Tirol und die Bezirkshauptmannschaften über die Voraussetzungen um Abrennen solcher Brauchtumsfeuer.

Brauchtumsfeuer sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
– es dürfen nur biogene Materialien (Materialien pflanzlicher Herkunft, insbesondere Holz, Schilf, Rebholz, Grasschnitt und Laub) in trockenem Zustand verwendet werden

– nicht angezündet werden dürfen Materialien wie Altreifen, Gummi, nicht naturbelassenem (behandeltem) Holz, Kunststoffen, Lacken, synthetischen Materialien, Verbundstoffen

– das Abbrennen an anderen Tagen, als den gesetzlich anerkannten, ist nicht erlaubt

– bei starkem Wind, bei großer Trockenheit oder ohne entsprechende Überwachung und Nachkontrolle ist das Abbrennen zu unterlassen

– es ist insbesondere eine körperlich und geistig geeignete Aufsicht bis zum Ende, d.h. bis zum Erlöschen der Glutnester, sicher zu stellen

– bei Witterungsverhältnissen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, ist das Entzünden von Feuer auch in Wald Nähe untersagt

– es sind Mittel der ersten Löschhilfe in ausreichen der Menge bereit zu halten (Gartenschlauch, Feuerlöscher)

die Verwendung von Brandbeschleunigern ist verboten

Quelle: BH Schwaz

Information BH Schwaz:

 

Information Land Tirol: