Für die bevorstehenden Brauchtumsfeuer informieren das Land Tirol und die Bezirkshauptmannschaften über die Voraussetzungen um Abrennen solcher Brauchtumsfeuer.
Brauchtumsfeuer sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
– es dürfen nur biogene Materialien (Materialien pflanzlicher Herkunft, insbesondere Holz, Schilf, Rebholz, Grasschnitt und Laub) in trockenem Zustand verwendet werden
– nicht angezündet werden dürfen Materialien wie Altreifen, Gummi, nicht naturbelassenem (behandeltem) Holz, Kunststoffen, Lacken, synthetischen Materialien, Verbundstoffen
– das Abbrennen an anderen Tagen, als den gesetzlich anerkannten, ist nicht erlaubt
– bei starkem Wind, bei großer Trockenheit oder ohne entsprechende Überwachung und Nachkontrolle ist das Abbrennen zu unterlassen
– es ist insbesondere eine körperlich und geistig geeignete Aufsicht bis zum Ende, d.h. bis zum Erlöschen der Glutnester, sicher zu stellen
– bei Witterungsverhältnissen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, ist das Entzünden von Feuer auch in Wald Nähe untersagt
– es sind Mittel der ersten Löschhilfe in ausreichen der Menge bereit zu halten (Gartenschlauch, Feuerlöscher)
die Verwendung von Brandbeschleunigern ist verboten
Quelle: BH Schwaz
Information BH Schwaz:
Information Land Tirol: