tierische Holzfäller sehr aktiv – Zell am Ziller

Die Biberpopulation wird im Zillertal laufend größer. Besonders wohlfühlen dürften sich die Nagetiere aber in Zell am Ziller. Denn dort liegen direkt entlang der Zillerpromenande zahlreiche Bäume, welche von den Tieren als Futter- und Baumaterial gefällt wurden. Der Biber ist nach der Berner Konvention und durch die FFH-Richtlinie auch nach EU-Recht geschützt. Daraus ergibt sich auch sein Schutzstatus nach nationalem Recht. In Österreich sind das die Landesnaturschutzgesetze bzw. die Landesjagdgesetze- dies ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Nach der FFH-Richtlinie ist es verboten, Bibern nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Wohnung zu beschädigen oder zu zerstören. In Einzelfällen gelten jedoch Ausnahmen die es ermöglichen, in die Population einzugreifen.


Text: meinbezirk.at