Verschärftes Handy-Verbot am Steuer

Seit 9. Juni 2016 ist im Auto nur noch das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung sowie das Verwenden des Handys als Navigationsgerät erlaubt.

Strafen bei Anhaltung
Der Verstoß gegen das Handy-Verbot wird normalerweise im Zuge einer Anhaltung beanstandet. Dann ist für das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ein Organmandat von 50 Euro an Ort und Stelle zu bezahlen. Weigert man sich, kommt es zu einer Anzeige und die Kosten steigen auf bis zu 72 Euro. Selbstverständlich kann auch ein Autofahrer bestraft werden, der bei Stillstand des Fahrzeuges das Gespräch bereits beendet hat.

Strafmandat ohne Anhaltung
Aber es können auch ohne Anhaltungen Strafmandate ins Haus flattern. Dann nämlich, wenn man offenkundig durch das Gespräch abgelenkt wurde und einen Fahrfehler begangen hat. „Vorrangverletzungen, Spurwechsel ohne Blinken oder auch die Behinderung von Fußgängern gehören zu diesen Verkehrsübertretungen, bei denen Verwaltungsstrafen bis zu 2.180 Euro drohen“, erklärt der ÖAMTC-Jurist.

Achtung: Ablenkung am Steuer
Auch das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung garantiert nicht automatisch Straffreiheit. „Hier gelten dieselben Prinzipien wie für das Telefongespräch mit Kabel. Wer abgelenkt ist und Fehler macht, kann rechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, so Hoffer. „Nach dem Gesetz sind nämlich alle Nebentätigkeiten am Steuer verboten, die den Lenker in seiner Aufmerksamkeit beeinträchtigen.“
Handy-Verbote im europäischen Ausland

Mittlerweile ist überall in Europa das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung verboten. Wer dennoch ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Quelle: ÖAMTC