Gefährliche Drohung unter Verwendung von Softguns in Jenbach

Gestern am frühen Abend zeigten mehrere Passanten an, dass sie fünf männliche Personen in einem PKW feststellen konnten, welche im Fahrzeuginneren mit Waffen hantierten. Beamte der PI Jenbach konnten nach kurzer Zeit den gesuchten PKW im Nahbereich sichten und die Insassen kontrollieren.
Dabei konnten ein täuschend echt aussehendes Sturmgewehr, zwei Waffen auf dem Rücksitz und zwei weitere im Kofferraum gefunden werden, welche sich allesamt als „Softguns“ herausstellten.
Ersten Ermittlungen zufolge wollten die Männer niemanden erschrecken, wozu sie die Waffenattrappen dann mitführten ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen.
Bei dem Vorfall wurden keine Personen verletzt oder Sachen beschädigt.
Der 19-jährige Beifahrer, welcher mit der Sturmgewehrattrappe hantierte, wird zur Anzeige gebracht und ein vorläufiges Waffenverbot verhängt.

Kurzinformation zur gesetzlichen Lage bzgl Softguns:
Softairwaffen, auch Paintballmarkierer, landläufig auch als Softguns bezeichnet, gelten nicht als Waffen gem. Waffengesetz und sind aufgrund der Softairwaffenverordnung nur insofern reguliert, als dass der Verkauf und die Abgabe von Softairwaffen und Paintball-Markierern
1. an Personen unter 18 Jahren,
2. auf Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen
verboten ist.
Diese Softairwaffen ähneln echten Waffen bis ins Detail. Da diese Produkte nicht unter das Waffengesetz fallen, können polizeiliche Zwangsmaßnahmen gem. Waffengesetz in diesem Fall auch nicht angewendet werden

Bearbeitende Dienststelle: PI Jenbach
Text & Foto: LPD Tirol